Ab 2027 wird die Ausbildung zur Pflegefachassistenz bundesweit einheitlich geregelt. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Pflegefachassistenzgesetzes sieht eine 18-monatige Ausbildung vor, die durch angemessene Vergütung und klaren Strukturaufbau den Pflegeberuf attraktiver gestalten soll. Derzeit existieren 27 unterschiedliche Ausbildungswege, die durch das neue Gesetz abgelöst werden.
Pflegefachassistenzpersonen sollen durch die einheitliche Ausbildung besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Die Ausbildung, die auch in Teilzeit möglich ist, soll Berufseinsteigern und Berufserfahrenen Flexibilität bieten. Für Berufserfahrene sind zudem Verkürzungsmöglichkeiten der Ausbildung auf bis zu 12 Monate vorgesehen. Zugleich werden bürokratische Hürden abgebaut, und die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte wird erleichtert.
Die einheitliche Ausbildung umfasst Pflichtpraktika in stationärer Langzeitpflege, ambulanter Pflege und Akutpflege. Zudem wird die Finanzierung der Ausbildung, ähnlich wie beim Pflegeberufegesetz, auf eine einheitliche Basis gestellt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonen, dass das Gesetz die Attraktivität des Pflegeberufs steigere und einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung von Pflegefachkräften leiste. Die Reform trägt außerdem dazu bei, mehr Menschen für die Pflege zu begeistern und die Arbeitsbedingungen sowie Bezahlung in der Branche zu verbessern.
Durch das neue Ausbildungssystem sollen mehr Pflegekräfte einen qualifizierten Abschluss erhalten, und der Pflegeberuf wird durch die klare Ausbildungsstruktur attraktiver gestaltet.
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