Meine Arbeit im Bundestag
Parlamentarische Geschäftsführerin
Im Bundestag bin ich eine von vier parlamentarischen Geschäftsführerinnen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Dem Fraktionsvorstand gehören 12 Mitglieder an. Gemeinsam führen wir die Geschäfte der Fraktion, planen die politische Arbeit und bereiten die Fraktionssitzungen vor. Jeden Montag kommen wir zur Beratung zusammen.

Fraktionsvorsitzende: Britta Haßelmann & Katharina Dröge
Erste Parlamentarische Geschäftsführerin: Irene Mihalic
Parlamentarische Geschäftsführerinnen: Filiz Polat, Anja Reinalter, Till Steffen
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende: Andreas Audretsch, Agnieszka Brugger, Maria Klein-Schmeink, Konstantin von Notz, Julia Verlinden
Bundestagsvizepräsidentin: Katrin Göring-Eckardt
Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Als ehemalige Lehrerin liegt mir das Thema Bildung besonders am Herzen. Deshalb freue ich mich sehr, mich im Bildungsausschuss besonders im Themenbereich der Aus- und Weiterbildung einzubringen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung mit 38 Mitgliedern berät langfristige Weichenstellungen in der Forschungs- und Bildungspolitik, etwa in der Förderung des Forschungsstandortes und in der Hochschul- und Berufsausbildung, aber auch bei der individuellen Förderung des Einzelnen.
Ich möchte mich vor allem für eine nachhaltige Fachkräftestrategie einsetzen, mich dazu mit Weiterbildungsträgern und Gewerkschaften treffen und eine Weiterbildungsfinanzierung mit dem Aufstiegs-BAFög und Lebenschancen-BAFöG realisieren.
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist für die inneren Angelegenheiten des Parlamentes zuständig und hat drei Hauptaufgaben: Nach jeder Bundestagswahl prüft der sogenannte 1. Ausschuss Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Außerdem ist der Ausschuss mit seinen 19 Mitgliedern eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung verantwortlich und erarbeitet Lösungen bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen.