Neue Anreize für Weiterbildungen schaffen

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur 5. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder „Aufstiegs-BAföG“) erklärt Dr. Anja Reinalter, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Leider bleibt der Entwurf zur AFBG-Reform hinter den Erwartungen und den im Koalitionsvertrag verabredeten Vereinbarungen zurück. Dabei ist das Aufstiegs-BAföG eines der wichtigsten Instrumente, um mehr Menschen auf ihrem individuellen Weg in die Weiterbildung zu unterstützen. Besonders häufig gefördert werden angehende Erzieher*innen und Lehrgänge mit den Abschlüssen Fachwirt*in, Meister*in oder Techniker*in. Diese Weiterbildungen sind für unsere Unternehmen essenziell, um Transformationsprozesse und den Fachkräftemangel zu bewältigen.

Der heute im Kabinett verabschiedete Entwurf sieht zwar Leistungsverbesserungen vor: Der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt um 16,6 Prozent. Der maximale Zuschuss für das Meisterstück verdoppelt sich und der Unterhaltszuschuss steigt um 5,0 Prozent. 

Doch das reicht nicht aus. Wir müssen die Weiterbildung stärken. Dafür braucht es eine Überarbeitung der Förderkriterien. Mehr Menschen sollen in Zukunft Anspruch auf eine Aufstiegs-Förderung haben.

Dazu gehört die generelle Öffnung für Zweitförderungen auf der gleichen Fortbildungsstufe und ein Anspruch auf Unterhaltszuschuss während Teilzeitfortbildungen. Denn insbesondere für Arbeitnehmer*innen mit Führungsverantwortung oder Erziehungs- bzw. Pflegeaufgaben im eigenen Haushalt ist eine Weiterbildung in Vollzeit oft keine Option. Außerdem darf das AFBG dem BAföG in nichts nachstehen, auch nicht bei den Darlehenskonditionen. Darum müssen Kredite für die Weiterbildung zinsfrei sein. 

Wir werden das parlamentarische Verfahren nutzen, um unsere Forderungen einzubringen. Für mehr Gleichwertigkeit im Bildungssystem brauchen wir eine Reform, die es verdient so genannt zu werden.

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