Fachkräfte sichern, Potenziale heben, zweite Chancen nutzen– mit dem BVaDiG

Anlässlich der Verabschiedung des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) im Deutschen Bundestag, erklärt Dr. Anja Reinalter Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Im Handwerk wie in vielen anderen Berufen fehlt es mehr und mehr an Fachkräften. Um dieser angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, geben wir mit dem BVaDiG Menschen ohne formalen Berufsabschluss die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihre Kenntnisse abprüfen zu lassen. Damit haben sie die Chance einen beruflichen Abschluss zu erlangen, außerhalb des formalen Bildungsweges.
Geringqualifizierten in im Einzelhandel, die über umfangreiche Kenntnisse im Kundenservice, im Kaufmännischen und in der Qualitätskontrolle verfügen, ist es durch das BVaDiG beispielsweise möglich einen formalen Nachweis ihrer Fähigkeiten zu erhalten. Das schafft beste Voraussetzungen für ein besseres Gehalt und eine sichere Altersversorgung.

Schon zum 1. Januar 2025 tritt das neue Gesetz in Kraft. Dabei ist das BVaDiG keine Alternative zur traditionellen Ausbildung. Es handelt sich dabei um einen alternativen Weg, der es Menschen mindestens die anderthalbfache Zeit der regulären Ausbildungsdauer im Beruf tätig waren ermöglicht, ihre informell erworbenen Kompetenzen anzuerkennen zu lassen. Dabei muss die berufliche Handlungsfähigkeit den Großteil des entsprechenden Berufsbildes abdecken. Ist dies der Fall, wird ein öffentlich-rechtliches Zeugnis ausgestellt. Das ermöglicht den Zugang zu Fortbildungen oder zur Ausbildereignung und sogar zum Meister im zulassungspflichtigen Handwerk.

Durch die hohen Anforderungen im Verfahren, wird die Vergleichbarkeit mit einer regulären Abschlussprüfung gewährleistet. Hinzu kommt die von der Koalition beschlossene Mindestaltersgrenze von 25 Jahren, die dafür sorgt, dass die duale Ausbildung für junge Menschen weiterhin die erste Wahl bleibt und hier keine Konkurrenzsituation entsteht.

Für Personen mit Behinderung, die signifikante berufliche Fähigkeiten erworben haben, aber keine anerkannte Ausbildung absolvieren konnten, schafft das BVaDiG diese Möglichkeit – und das sogar ohne Altersgrenze.
Um die Berufliche Bildung moderner zu machen, ermöglicht das Gesetz zudem konsequente medienbruchfreie digitale (Verwaltungs-)Prozesse. Ein weiteres Novum ist das digitale „mobile Ausbilden“, wodurch Ausbildung und Studium gleichwertiger werden. Wir ermöglichen eine virtuelle Prüfung, wodurch das Ehrenamt gezielt entlastet und lange Fahrtwege eingespart werden können.

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