Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Mit der Gas- und Strompreisbremse wird für das komplette Jahr 2023 und das Frühjahr 2024 die bezahlbare Energieversorgung sichergestellt. Damit legt die Ampelregierung die bisher größte Energiepreisentlastung vor und unterstützt die Bürger*innen und Unternehmen.

Auch in wirtschaftlich starken Regionen, wie dem Landkreis Biberach, haben viele Menschen aktuell Sorge vor der nächsten Energierechnung. Die Gas- und Strompreisbremse dämpft die Kosten – nicht nur in diesem, sondern auch im nächsten Winter.

Im Landkreis gibt es viele kleine und mittlere Unternehmen auf die wir angewiesen sind. Die Bäckerei, die Brauerei, der Landwirtschaftsbetrieb: Sie produzieren für uns jeden Tag unsere Nahrungsmittel. Nicht nur Privatkunden, auch Unternehmen, profitieren von der Gas- und Strompreisbremse. Damit bleibt das Brot aus der Region bezahlbar und die Unternehmen können weiterhin ihre Rechnungen zahlen.

Hintergrund: Der am 22.11.2022 in die Ressortabstimmung gegebene Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sieht vor, dass die Gas- und Wärmepreise vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr begrenzt werden. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für den gleichen Zeitraum soll der Strompreis auf 40 ct/kWh brutto für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedämpft werden.

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