Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften spitzt sich weiter zu. Das Fehlen von Pflegepersonal oder Handwerkerinnen und Handwerkern ist bereits zu spüren. Um dem Arbeitskräftemangel adäquat zu begegnen, sind wir auf ein modernes Einwanderungsrecht angewiesen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wollen wir unter anderem rechtliche Hürden bei der Arbeitskräfteeinwanderung deutlich senken und eine einfachere und schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse ermöglichen.
Für die Unternehmen ist der Personalmangel neben der aktuellen Energiekrise das derzeit größte Geschäftsrisiko. Besonders die kleinen und mittleren Betriebe im Landkreis Biberach haben Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden und ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass wir pro Jahr 400.000 Zuwanderinnen und Zuwanderer benötigen, um unsere Wirtschaft am Laufen zu halten. Aus Gesprächen mit Unternehmen und Betrieben in der Region habe ich mitgenommen, dass das Anwerben ausländischer Arbeitskräfte häufig an bürokratischen Hürden scheitert. Hier werden wir mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch einfachere und schnellere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und digitalisierte Verwaltungsprozesse gegensteuern. Darüber hinaus setzen wir auf eine echte Willkommenskultur, die unkomplizierten Familienmitzug, gut ausgestattete Migrationsberatungsstellen und konsequente, präventiv ansetzende Antirassismus-Arbeit einschließt.
Der Landkreis Biberach ist nicht zuletzt angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft dringend auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Gerade die Handwerksbetriebe und mittelständischen Unternehmen im Landkreis werden von der geplanten Neuregelung profitieren.