Abgabe auf Einwegplastik: Hersteller*innen müssen künftig für Plastikmüll zahlen

Ob Weggeworfenes Einweggeschirr, Verpackungen oder Zigarettenstummel – allein für die Entsorgung dieser Produkte zahlen Kommunen jährlich hohe Summen, deutschlandweit zwischen 450 und 700 Millionen Euro. Durch das Einwegkunststofffondsgesetz und der damit verbundenen Abgabe auf Einwegplastik sind Hersteller*innen künftig in der Pflicht, sich an Entsorgungskosten zu beteiligen.

Endlich beteiligen sich auch die Hersteller*innen als Mitverursacher der Müllberge an der Beseitigung des Plastikmülls aus dem öffentlichen Raum. Für uns im Kreis Biberach und Baden Württemberg bedeutet das eine Entlastung unserer kommunalen Entsorgungsunternehmen.

Das Gesetz sieht vor, dass Verpackungshersteller*innen in einen Fonds einzahlen, den die Expert*innen des Umweltbundesamtes verwalten. Die Einnahmen des Fonds werden anteilig an Städte und Gemeinden weitergegeben, um die Entsorgung bestimmter Einwegplastikprodukte zu finanzieren. Nach ersten Schätzungen bekommen Städte und Gemeinden bundesweit so mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr zurück. Mein Herz schlägt immer auch für Kommunalpolitik deshalb freut mich das besonders.

Die Koalitionsfraktionen konnten den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch an entscheidenden Stellen nachbessern. So wird das Gesetz früher als geplant evaluiert, um mögliche weitere Einwegprodukte in die Regulierung aufzunehmen. Außerdem wurde auch der Müll von Feuerwerkskörpern noch nachträglich ins Gesetz aufgenommen und Vereinfachungen für die beteiligten Hersteller*innen durchgesetzt. Gemeinsam mit der seit Januar gültigen Mehrweg-Angebotspflicht sorgt die Abgabe auf Einwegplastik für weniger Müll in Biberach. Von weniger Plastikmüll in Parks, in Gewässern oder Wäldern profitieren wir alle.

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