Stellungnahme zur KfW-Förderung

Der KfW-Förderstopp vom 24. Januar kam abrupt. Ich kann die Enttäuschung und Frustration darüber sehr gut verstehen.

Die neue Bundesregierung hätte die Entscheidung eines KfW-Förderstopps gerne vermieden. Nach dem im November 2021 angekündigte Ende der EH55-Neubauförderung durch die Vorgängerregierung, kam es zu einem immensen Anstieg der Förderanträge. So stiegen im Januar 2022 die Anzahl der Förderanträge allein für EH55-Neubauten so stark, dass die Jahresmittel des Bundes (BEG) für die KfW von 5 Mrd. Euro sehr schnell  ausgeschöpft waren. Bei Förderstopp lagen Anträge vor, die Haushaltsmittel von 15 Mrd. € gebunden hätten (EH55). Diese Ausgaben sind im derzeitigen Bundeshaushalt nicht vorgesehen und haben daher keinerlei gesetzliche Grundlage. Die KfW war also gezwungen, die Förderung einzustellen. Die Spitzen der zuständigen Ministerien für Finanzen, Bauen und Wirtschaft waren sich einig, dass eine kurzfristige, außerplanmäßige Bereitstellung eines zweistelligen Milliarden-Betrages im derzeitigen Haushalt nicht möglich ist.
Ähnliches gilt für die Förderanträge für EH40-Neubauten, die Haushaltsmittel von 4 Mrd. € gebunden hätten.

Dazu kommt, dass der EH55-Standard längst Standard ist im Neubaumarkt, technisch gibt es viel bessere Effizienzklassen, deren Förderung ökologisch sinnvoller wäre. Stattdessen wurde der bestehende Marktstandard noch zu lange zusätzlich gefördert. Die Vorgängerregierung ist die Änderung der Förderlandschaft viel zu spät angegangen.

Ich bin froh, dass die drei zuständigen Ministerien eine Lösung gefunden haben, die rechtssicher ist UND den Vertrauensschutz wahrt. Sie haben vereinbart, dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum 24. Januar 2022 gestellt wurden, nach den alten Förderkriterien genehmigt werden sollen. Das macht ein Fördervolumen von 7,2 Milliarden insgesamt aus, von denen noch 1,8 Milliarden im Topf sind.

Der Rest wird zusätzlich finanziert. Das ist viel Geld, und preist ein, dass es eine gewisse Überförderung gibt. Aber nur so schaffen wir Rechtssicherheit UND Vertrauensschutz. Es war wichtig, dass wir so viel Klimaschutz wie möglich hinbekommen, den Haushalt nicht überlasten, mit den Steuergeldern sorgsam umgehen UND die privaten Häuslebauer, die Familien, soziale Wohnungsbauer nicht im Regen stehen lassen.

Wie geht es nun weiter? Es wird neue Sanierungsförderungen geben. So wird ein zum 31.12.2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt. In Nachfolge der EH55/EH40-Förderung gibt es ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“, das spätestens ab 1.1.2023 beginnt. Wir setzen damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Zudem strebt die Bundesregierung den EH55 Standard gesetzlich zum 1.1.2023 an. Zum 1.1.2025 erfolgt die Angleichung der Neubau-Standards an den KfW-Effizienzhaus-Standard 40.

Für den sozialen Wohnungsbau will die Bundesregierung mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung aufbauen. Klimaschutzmittel sollen nicht für den Wohnungsbau zweckentfremdet werden.